Wir verfügen über alle notwendigen Lizenzen und Genehmigungen, um unser Gewerk fachgerecht auszuführen:
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gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz Erlaubnis zum Sammeln, Befördern und Makeln von Abfällen (§ 53 KrWG), zB. für gewöhnlichen Sperrmüll
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gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz Erlaubnis zum Sammeln, Befördern und Makeln von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG), zB. für Elektrogroßgeräte, insbesondere
Kühlgeräte
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Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EfbV und § 4 Abs. 3 AbfAEV bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (gewerblicher Abfalltransport)
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regelmäßige Mitarbeiterschulungen zur Ladungssicherung
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Lizenz Güterkraftverkehr
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Nachweis der fachgerechten Entsorgung
Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und unsere Lizenzen erneuert. Wir halten uns zudem an die gesetzliche Zahlung bzw. Überzahlung des
Mindestlohn.
Sie als unser gewerblicher Kunde sind gesetzlich zur Überprüfung und Einhaltung dieser Qualifikationen verpflichtet Wir stellen Ihnen selbstverständlich bei Bedarf
alle erfolderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Stand 07/2024